NWB Nr. 43 vom Seite 2918

Die aktuelle Mandanten-Information 6/2023 – kostenlos für Sie in der NWB Datenbank

[i]Sechs Ausgaben pro JahrAlle zwei Monate finden Sie in der NWB Datenbank eine neue Ausgabe der Mandanten-Information mit aktuellen Themen und Neuerungen aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsrecht. Diese steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung, damit Sie Ihre Mandanten einfach und zügig mit den essenziellen Informationen versorgen können.

Hinweis:

Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.

Relevante Neuigkeiten – für jeden anschaulich zusammengefasst

[i]Informationen getrennt für jede InteressengruppeDie Mandanten-Information dient jeder Interessengruppe als Hilfestellung – unerheblich ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder allen Steuerzahlern. In der gebündelten Zusammenstellung sind die Informationen zielgenau für jede Gruppe getrennt dargestellt und bieten so einen direkten Blick auf die entsprechenden aktuellen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Wie gelangen Sie an die Mandanten-Information?

Sie können die Informationen von der Startseite der NWB Datenbank über einen Klick auf den Punkt „Arbeitshilfen“ aufrufen. Auf dieser Seite finden Sie eine gesonderte Kategorie mit dem Namen „Infos für Ihre Mandanten“. Dort sind nicht nur die gesammelten Mandanten-Informationen hinterlegt (sortiert nach Aktualität), sondern darüber hinaus auch interessante Merkblätter für Ihre Mandanten (z. B. zum Thema Photovoltaikanlage).

Sie [i]Mandanten-Information 6/2023 (November/Dezember), Arbeitshilfe, NWB VAAAJ-49731 können die derzeitige Ausgabe der Mandanten-Information für November/Dezember 2023 auch unmittelbar über die DokID NWB VAAAJ-49731 aufrufen. Dort ist auch das Info-Blatt mit Quellenangaben für Sie als Berater zu finden. S. 2919

Folgende Themen sind in der November/Dezember-Ausgabe aufbereitet:

  • BFH-Urteil zum Vorsteuerabzug aus [i]Fietz, NWB 33/2023 S. 2265den Kosten für eine Betriebsveranstaltung: Bezieht ein Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen (im Streitfall eine betriebliche Weihnachtsfeier in Gestalt eines Kochevents in einem Kochstudio), ist er nach dem ( NWB ZAAAJ-45019) nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese Leistungen nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern vielmehr durch die besonderen Umstände der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers. Die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveranstaltung sind jedenfalls dann in die Berechnung der 110 €-Freigrenze einzubeziehen, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt.

  • [i]Grotherr, NWB 40/2023 S. 2730Arbeitszimmer und „Homeoffice-Pauschale“: Im Zuge des JStG 2022 hat der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung in Teilen auf neue Grundlagen gestellt. In den sog. Mittelpunktsfällen kann künftig alternativ zum unbegrenzten Aufwendungsabzug bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € gewählt werden. In Nicht-Mittelpunktsfällen kommt nur noch die Tagespauschale (= Homeoffice-Pauschale) von 6 €, höchstens jedoch 1.260 € im Jahr in Betracht. Mit Schreiben v.  (BStBl 2023 I S. 1551) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und zum Abzug der sog. Tagespauschale bei häuslicher Tätigkeit ab dem Veranlagungszeitraum 2023 Stellung genommen.

  • [i]Gragert, NWB 36/2023 S. 2479Steuerbefreiung kleinerer Photovoltaikanlagen: Die durch das JStG 2022 eingeführte Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) ist rückwirkend zum in Kraft getreten. Zu den mit der Anwendung dieser Regelung verbundenen Zweifelsfragen hat sich das (BStBl 2023 I S. 1494) positioniert.

  • Daten von Online-Vermietungsportal aufbereitet, neue Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Dem Vernehmen nach handelt es sich um Daten der Vermietungsplattform Airbnb. Laut Mitteilung v.  hat die Finanzbehörde Hamburg die Daten an die Steuerverwaltungen der übrigen 15 Bundesländer weitergeleitet, damit diese Ermittlungen aufnehmen und die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abgleichen können. Insgesamt liegen der Finanzbehörde Hamburg zufolge Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. € vor.

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Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 2918 - 2919
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