Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens
Die Geschäftsführung einer GmbH benötigt im Innenverhältnis zur Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens einen Gesellschafterbeschluss insbesondere dann, wenn der beabsichtigte Restrukturierungsplan in die Stellung der Gesellschafter eingreifen soll. Diese können gegenüber der Geschäftsführung wegen Fortführung des Verfahrens im Weg des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen.
Nach h. M. ist der Geschäftsführer einer GmbH dazu verpflichtet, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, wenn ein fakultativer Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen ist. Ein solcher Gesellschafterbeschluss ist zwar im Außenverhältnis keine Voraussetzung der Antragstellung oder Verfahrenseröffnung. Im Innenverhältnis einer von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Gesellschaft ist da...