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NWB Nr. 43 vom Seite 2976

Die papierlose Steuererklärung

© strichfiguren – stock.adobe.comDie Steuererklärung soll so weit wie möglich papierlos bearbeitet werden. In Ausnahmefällen jedoch fordert das Finanzamt die Vorlage von Belegen an, wie in dem vorliegenden Fall, in dem eine „elektronisch übermittelte Bilanz“ per Antwortschreiben und Post an das Finanzamt gesendet werden soll. Ob die Poststelle aus der Papierbilanz wohl eine E-Bilanz erzeugt?

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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