Online-Nachricht - Dienstag, 24.10.2023

u.a. Einkommensteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten verlängert (BMF)

Das BMF hat die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der :013, v. - IV C 4 - S 2223/19/10003 :017 und v. - III C 2 - S 7500/22/10005: 005 veröffentlicht ( :023).

Der zeitliche Anwendungsbereich des :013 und deren Ergänzungen vom (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom (III C 2 - S 7500/22/10005: 005) wird über den hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis durchgeführt werden.

U.a. hatte das BMF Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:

  • Spendennachweis

  • Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

  • Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

  • Arbeitslohnspenden

  • Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen

  • Zuordnung entgeltlicher Hilfeleistungen zu Zweckbetrieben i. S. des § 65 AO

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

  • Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal

  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung

  • Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

  • Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG auf etwaige Schenkungen

Hinweis

Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-50864