NWB-EV Nr. 11 vom Seite 329

Testamentsvollstreckung als Instrumentarium der Nachfolgegestaltung

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Testamentsvollstreckung hat sich zu einem bedeutsamen Instrumentarium der modernen Nachfolgegestaltung entwickelt. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in einer stetig wachsenden Zahl gerichtlicher Entscheidungen wider. Eberhard Rott gibt ab einen Überblick über die seit dem Beitrag in NWB-EV 1/2023 S. 23, NWB CAAAJ-29768 von der Rechtsprechung aufgegriffenen Themen. Bei der Auswahl wurde der Schwerpunkt auf Entscheidungen gelegt, die für die praktische Arbeit von geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckern von Bedeutung sind. Ergänzt werden die Ausführungen um Praxishinweise und Gestaltungsmöglichkeiten.

So wird u. a. das betrachtet. Das OLG München beschäftigte sich im Rahmen der Auslegung eines notariellen Testaments mit der Frage, ob die Erben oder die Vermächtnisnehmer für die Testamentsvollstreckervergütung aufzukommen haben und wie die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins im konkreten Sachverhalt anzuwenden seien. Daneben beschäftigte sich das OLG auch mit der Frage, wann eine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers im Rahmen der Auslegung eines Testaments vorliegt.

Ebenso beleuchtet der Autor den . Das OLG Hamm beschäftigte sich mit der in der Praxis immer wieder relevanten Frage der Löschung des Testamentsvollstreckervermerks nach Freigabe des Grundstücks aus der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers.

Darüber hinaus befasst sich der Autor mit dem . Der Beschluss behandelt Fragen der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, der zugleich Miterbe ist, bei Übertragung von Grundvermögen auf sich selbst.

Zuletzt wird auf den eingegangen, der die wirksame Anordnung einer Ersatztestamentsvollstreckeranordnung thematisiert.

Wie die Besprechungsentscheidungen dieses Jahres wie auch der vergangenen Jahre zeigen, zeichnet sich das Geschäftsfeld der Testamentsvollstreckung durch eine hohe Komplexität aus. Der Teufel steckt, wie so häufig, im Detail. Gestaltung und Durchführung von Testamentsvollstreckungen erfordern neben juristischem Know-how viel praktisches Gespür.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 11/2023 Seite 329
NWB YAAAJ-50831