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Track 28 | TV-Experte: Künstlerische Tätigkeit vs. gewerbliche Tätigkeit
Die Tätigkeit als Experte für eine im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlte Fernsehsendung im Doku-Entertainment-Format, in welcher der Steuerpflichtige seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf nicht als künstlerische Tätigkeit, sondern als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen. Es fehle an einer eigenschöpferischen Leistung, in der eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt.
Beim Bundesfinanzhof ist auch ein interessantes Verfahren anhängig zur Abgrenzung von Einkünften aus einer künstlerischen Tätigkeit einerseits und Einkünften aus Gewerbebetrieb andererseits. Und zwar bei der Mitwirkung an einer TV-Sendung im deutschen Privatfernsehen.
Der Kläger trat als Experte in einem sog. Doku-Entertainment-Format auf. Er unterhielt sich mit wechselnden Teilnehmern und nutzte seine Fachkenntnisse, um deren Situation zu verbessern. Vielleicht ging es ja um eine Schuldnerberatung. Aber das ist aus dem Urteilssachverhalt nicht ersichtlich.
Das Finanzamt qualifizierte die Tätigkeit als gewerblich. Für eine künstlerische Tätigkeit fehle es an einer gewissen Gestaltung...