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Die international-steuerliche Perspektive der Standortförderung
Tagungsbericht zur 7. YIN-Jahrestagung v. 25.5.2023 (Panel 3)
Das dritte Panel der 7. YIN-Jahrestagung am in Leipzig befasste sich mit dem Thema „Die international-steuerliche Perspektive der Standortförderung“. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lars Hummel diskutierten die Panelisten Julia Bossmann, Dr. Benedikt Ellenrieder und Franz Frach aus der jeweiligen praktischen Sicht einer Unternehmensjuristin, eines Rechtsanwalts und eines Verwaltungsjuristen solche Aspekte, die aus einem spezifisch internationalen Blickwinkel einen Einfluss auf die steuerliche Standortwahl und -förderung besitzen. Schwerpunkte der Diskussion bildeten das unionale Beihilferecht als Schranke einer u. a. durch steuerliche Maßnahmen betriebenen nationalen Standortförderung sowie die Fragen, ob die mangelnde Vorhersehbarkeit der Rechtsprechung des EuGH als Unsicherheitsfaktor der Standortwahl zu gelten habe und ob die Qualität des Steuervollzugs in rechtlicher Hinsicht als verdeckte Standortförderung tauge. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Diskussionsschwerpunkte.
Das unionale Beihilferecht setzt einer Standortförderung mittels generell-abstrakter oder auch einzelfallbezogener steuerlicher Maßnahmen Grenzen.
Es entwickelt sich seinerseits, insbesondere um der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union willen, fort.
Eine fehlende Vorhersehbarkeit der Rechtsprechung des EuGH kann ein Faktor sein, der die Standortwahl beeinflussen kann.
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