Gesetze: Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache – „Endlosband mit verbessertem Tragseil“ – zur Patentfähigkeit
Tatbestand
Mit der Nichtigkeitsklage begehrt die Klägerin die teilweise Nichtigerklärung des u.a. für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 861 632, das am 24. März 2006 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Patentanmeldung 88602 vom 24. März 2005 angemeldet und dessen Erteilung am 10. Mai 2017 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent geht auf die internationale Patentanmeldung PCT/US2006/010976, veröffentlicht als WO 2006/102641 zurück. Die Beklagte ist Inhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 60 2006 052 506 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „Endlosband mit verbessertem Tragseil“.