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BPatG Urteil v. - 8 Ni 7/23 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – „Endlosband mit verbessertem Tragseil“ – zur Patentfähigkeit

Tatbestand

Mit der Nichtigkeitsklage begehrt die Klägerin die teilweise Nichtigerklärung des u.a. für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 861 632, das am 24. März 2006 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Patentanmeldung 88602 vom 24. März 2005 angemeldet und dessen Erteilung am 10. Mai 2017 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent geht auf die internationale Patentanmeldung PCT/US2006/010976, veröffentlicht als WO 2006/102641 zurück. Die Beklagte ist Inhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 60 2006 052 506 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „Endlosband mit verbessertem Tragseil“.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:120723U8Ni7.23EP.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-50545

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 12.07.2023 - 8 Ni 7/23 (EP)

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