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Neue Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Voraussetzungen, Antragsprozess und Ihre Rolle als Berater
Am trat die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Kraft. Sie löst die Richtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ab und bietet ebenso wie die Vorgänger-Richtlinie Unternehmen die Chance, für Unternehmensberatungen Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Für Sie als Berater sind Beratungskostenzuschüsse besonders interessant, denn durch die finanzielle Unterstützung wird Unternehmen die Entscheidung, sich beraten zu lassen, erheblich erleichtert. Datenbank-Tipp: Wenn Sie Ihre Mandanten über die Möglichkeit, Beratungskostenzuschüsse in Anspruch zu nehmen, hinweisen möchten, steht Ihnen in der NWB Datenbank das regelmäßig aktualisierte Mandanten-Merkblatt: Beratungskostenzuschüsse, NWB MAAAE-94435, zur Verfügung.
Mandanten-Merkblatt: Beratungskostenzuschüsse, NWB MAAAE-94435
Insgesamt können junge und bestehende Unternehmen deutlich besser von der Beratungsförderung seit 2023 profitieren.
Förderquoten und zuwendungsfähige Themen bleiben für den Großteil der Antragsteller unverändert.
Im Vergleich zur Vorgänger-Richtlinie gibt es leichte Änderungen im Antrags- und Dokumentationsprozess.
I. Neue Richtlinie ab zur Beratungsförderung notwendig
Mit der am in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird die jahrzehntelange Tradition der Beratungsförderung in Deutschland bis mindestens aufrechterhalten. Die vorherige Richtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ trat am in Kraft und datierte mittels Verlängerung vom bis zum . Berater, die Erfahrungen im Umgang mit der BAFA-Beratungsförderung sammeln konnten, wissen, dass die neue Richtlinie zur Beratungsförderung umbenannt wurde, aber viele Gemeinsamkeiten und einige Unterschiede im Vergleich zur alten Richtlinie aufweist.
In diesem Beitrag werden insbesondere für Berater mit Vorkenntnissen anfangs die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervorgehoben und anschließend die neue Richtlinie, inklusive Voraussetzungen der Förderung, Registrierung als Beratungsunternehmen, Antrags- und Dokumentationsprozess, im Detail vorgestellt und begleitende Begriffe der Richtlinie, wie z. B. EU-KMU-Kriterium und De-minimis, in verständlichen und einfachen Darstellungen erläutert.
Somit wird einerseits für Berater, die Vorkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der BAFA-Beratungsförderung haben, ein zeiteffizienter Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bereitgestellt. Aber auch Berater ohne oder mit wenig Vorkenntnissen werden durch die umfangreichen Erläuterungen in die Lage versetzt, sich selbständig beim BAFA als Beratungsunternehmen zu registrieren und erste Förderanträge mit potenziellen Antragstellern kompetent abzuwickeln.
Antragsteller in der neuen Richtlinie sind weiterhin die begünstigten Unternehmen, sprich Ihre Mandanten bzw. Kunden.
Berater dürfen ohne Vollmacht nicht im Namen der Kunden Auskünfte beim BAFA oder den Leitstellen einholen oder im Namen des Kunden mit ihnen kommunizieren (eine beispielhafte Formulierung zu einer Vollmacht für Berater ist in Abschnitt V enthalten). In der Praxis hat es sich aber bewährt, wenn beim BAFA registrierte Beratungsunternehmen ihre Mandanten beim Antragsprozess und Dokumentationsprozess unterstützen und für diese Unterlagen vorbereiten und mit dem Mandanten zusammen einreichen.S. 328
Eine Unterstützung des Beratungsunternehmens über den gesamten Förderprozess hinweg ist empfehlenswert. Dafür sollten Beratungsunternehmen sich mit der Internetseite des BAFA zur Unternehmensberatung spätestens nach erfolgreicher BAFA-Registrierung vertraut machen, da dort wichtige Dokumente, Vorlagen und Links zur Antragstellung und Dokumentation vorhanden sind, die essenziell zur Abwicklung der Beratungsförderung sind: https://go.nwb.de/gy3zh.
II. Wichtige Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Vorgänger-Richtlinie
Übersicht 1 stellt die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Richtlinien gegenüber.