Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7506.1.1-5/286 St33

Aufhebung von Verfügungen im Bereich Umsatzsteuer

Bezug:

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Die nachfolgend aufgeführten Verfügungen der ehemaligen Oberfinanzdirektion Nürnberg sowie des Bayerischen Landesamtes für Steuern werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Aufhebung der Verfügungen dient insbesondere der Bereinigung der Weisungslage und dem Abbau der Normenflut. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die Verfügungen bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.


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OFD Nürnberg
S 7280-177 St43
Mindestangaben auf Rechnungen; Hinweis auf im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG)
BayLfSt
S 7206.2.1-2/4 St34
Verwendung von Abwärme aus Biogasanlagen für das Beheizen des privaten Wohnhauses; hier: Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe
BayLfSt
S 7170.1.1- 10/51 St33
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure
BayLfSt
S 7200.1.1-7/9 St33
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog. Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtstätten

gez.

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Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 7506.1.1-5/286 St33

Fundstelle(n):
DAAAJ-50261