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IWB Nr. 20 vom Seite 822

Aussetzung von Regelungen des DBA Russland und erste Folgen

Birte Hoffmann und Svetlana Kuzmina

[i]Russisches Präsidialdekret v. 8.8.2023 Nr. 585  (Russisch) unter http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202308080005Der russische Präsident hat am per Präsidialdekret bestimmte Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit 38 „unfreundlichen“ Staaten, darunter Deutschland, ausgesetzt. Betroffen sind neben 31 DBA mit europäischen Staaten ebenso die DBA zwischen Russland und den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur sowie Japan. Die Aussetzung der DBA ist als Reaktion Russlands auf Sanktionen, z. B. die Aufnahme Russlands auf die „schwarze Liste“ der EU, zu sehen. Bei dem Präsidialdekret handelt es sich um eine Rechtsverordnung, welche die zweithöchste juristische Kraft nach der Verfassung und föderalen Bundesgesetzen hat.

I. Praktische Bedeutung des Abkommens

[i]Russland setzt bestimmte Regelungen der DBA mit Deutschland und 37 weiteren Staaten ausDas DBA Russland wurde im Jahr 1996 abgeschlossen und spielt eine große Rolle bei den Investitionsentscheidungen deutscher Unternehmen in Russland sowie russischer Unternehmen in Deutschland. Ein wesentlicher Auslöser für diese Investitionsentscheidungen sind die Steuervergünstigungen, die das DBA vorsieht und welche in der Praxis breite Anwendung finden. Darüber hinaus sind die Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ...

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