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Betriebswirtschaft | Grenzen der Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle (LG)
Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können gem. § 326 Abs. 2 HGB (nur) die Bilanz zur Hinterlegung einreichen, wenn sie mitteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale nicht überschreiten (350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag, im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer). Diese Erleichterung hat die Beschwerdeführerin zu recht und wirksam in Anspruch genommen, ohne dass die Fiktion des § 329 Abs. 2 Satz 2 HGB zu Lasten der Beschwerdeführerin eingreifen würde. Die aus der eingereichten Bilanz ersichtliche Bilanzsumme betrug 411.196,52 € – und wich damit nur leicht vom Wert i. H. von 350.000 € nach § 267a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ab. Die Beschwerdeführerin hat die Bilanz zur Hinterlegung eingereicht und hierbei das entsprechende Datev-Programm verwendet, welches ...