NWB Sanieren 10/2023 S. 323
Betriebswirtschaft | Grenzen der Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das
Unternehmensregister führenden Stelle (LG)
Kleinstkapitalgesellschaften
(§ 267a HGB)
können gem.
§ 326 Abs. 2
HGB (nur) die Bilanz zur Hinterlegung einreichen, wenn sie
mitteilen, dass sie zwei der drei in
§ 267a Abs. 1
HGB genannten Größenmerkmale nicht überschreiten (350.000
€ Bilanzsumme, 700.000 € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor
dem Abschlussstichtag, im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer). Diese
Erleichterung hat die Beschwerdeführerin zu recht und wirksam in Anspruch
genommen, ohne dass die Fiktion des
§ 329
Abs. 2 Satz 2 HGB zu Lasten der Beschwerdeführerin
eingreifen würde. Die aus der eingereichten Bilanz ersichtliche Bilanzsumme
betrug 411.196,52 € – und wich damit nur leicht vom Wert i. H. von
350.000 € nach
§ 267a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ab. Die
Beschwerdeführerin hat die Bilanz zur Hinterlegung eingereicht und hierbei das
entsprechende Datev-Programm verwendet, welches ...