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Kurzfassung zum Beitrag von Prätzler, StuB 20/2023 S. 822

BFH entscheidet zu grundstücksbezogenen Leistungen in der Umsatzsteuer

Robert C. Prätzler

Der BFH hat sich in einem Revisionsverfahren zu grundstücksbezogenen Leistungen in der Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geäußert (, NWB DAAAJ-41552). Zusätzlich enthält die Entscheidung interessante Ausführungen zur denkbaren Anwendung der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Titanium“, d. h. zu der Frage, ob und wann ein ausländischer Immobilieneigentümer im Inland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (§ 3a Abs. 2 Satz 2 UStG und Abschnitt 3a.2 Abs. 4 UStAE) begründet.

Kernaussagen

Für die Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG sei nach Absicht des BFH Art. 31a MwStVO heranzuziehen. Im genannten Artikel werde zwischen grundstücksbezogenen und nicht grundstücksbezogenen Dienstleistungen differenziert.

Der BFH konnte sich in der Entscheidung nicht ausführlich zur Auslegung des Titanium“ äußern. Damit bleiben insbesondere für ausländische Immobilienunternehmen grds. die nach Bekanntwerden des Urteils diskutierten Risiken bestehen.

Eine zeitnahe Reaktion der Finanzverwaltung wäre wünschenswert.

Fazit

Erwartungsgemäß hat der BFH sich in der vorgestellten Entscheidung nicht ausführlich zur Auslegung von „Titanium“ geäußert. Damit bleiben insbesondere für ausländische Immobilienunternehmen grds. die nach B...

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