Online-Nachricht - Montag, 09.10.2023

Berufsrecht | Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister (hib)

Im Transparenzregister waren zum Stichtag 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/8480) hervor.

Hintergrund: Das Transparenzregister war im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt worden. Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen. Ob das Transparenzregister diese Wirksamkeit entfalten kann, hängt stark davon ab, wie vollständig und exakt die Eintragungen der eintragungspflichtigen Rechtseinheiten sind, aber auch davon, wie das Transparenzregister geführt wird und ob die Richtigkeit der Einträge kontrolliert wird.

Im aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ des BMF (s. unsere Online-Nachricht v. 26.9.2023) werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern. Zudem soll ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet werden, um die Transparenz im Immobilienbereich i. S. einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer effektiveren Sanktionsdurchsetzung zu fördern.

Es wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Am endete die Verfolgungsfreiheit für die im Transparenzregister eintragungspflichtigen GmbHs. Tatsächlich waren im vergangenen Jahr mit Stand zum von 1.476.816 eintragungspflichtigen GmbHs lediglich 740.649 eingetragen – damit lag für knapp die Hälfte aller GmbHs keine Eintragung vor.

  • Nachdem Bußgelder für die eintragungspflichtigen Gesellschaften mehrmals ausgesetzt worden waren, werden diese nun für GmbHs bei Nichteintragung seit dem erhoben. Für die Kommanditgesellschaften (KGs) endet die Frist erst zum Ende des Jahres 2023.

  • Zudem endete die Frist für die Übermittlung der Grundbuchdaten an den Bundesanzeiger am . Die Verknüpfung zwischen Grundbuchdaten und Transparenzregister war durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Herbst 2022 geschaffen worden. Sie ist ein wichtiger Schritt für einen transparenteren Immobilienmarkt und schafft eine zentrale Abfragemöglichkeit.

Quelle: hib - heute im bundestag 711/2023 (JT)

Fundstelle(n):
NWB WAAAJ-49962