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Naturkapitalinvestitionen als immaterielle Vermögenswerte?
In einem aktuellen FAZ-Gastbeitrag propagieren zwei Berater, mit „Rechnungslegung die Umwelt schützen“ zu können. Dazu müsse wohl eine Aktivierung von Naturkapitalinvestitionen als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 erfolgen, wobei nach Meinung der Autoren der „mit der Naturkapitalfinanzierung verbundene wirtschaftliche Nutzen [...] angesichts der Zahlungsbereitschaft für die avisierte Risikominderung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden“ kann (Grabs/Stuchtey, FAZ v. , S. 18).
Contra
Für die Erfüllung von Regulierungsvorgaben oder öffentlichen Erwartungen durch sog. Naturkapitalinvestitionen entstehen in erster Linie (faktische) Verpflichtungen, wobei der damit verbundene (Bürokratie-)Aufwand (red bzw. green tape) per se keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen generiert. Es handelt sich eher um Erhaltungs- als um Erweiterungsaufwand, welcher allenfalls der Aufrechterhaltung der going-concern-Annahme dient. Eventuell entstehender Nutzen (etwa durch eine Risiko- oder Kapitalkostensenkung) würde sich dabei im nicht aktivierungsfähigen originären Goodwill widerspiegeln, da die Separierbarkeit eines immateriellen Vermögenswe...