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Bilanzierung | Bilanzierung laufend erhaltener Projektentwicklungshonorare
Eine Immobilienentwicklungsgesellschaft, die ein pauschales Tätigkeitshonorar erhält, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird, darf die Zahlung nur dann passivisch abgrenzen, wenn die Schätzung der „bestimmten Zeit“ gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG auf allgemeingültigen, d. h. anerkannten Maßstäben beruht. Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ist hingegen unzulässig, wenn die zeitliche Zuordnung der Zahlungen auf einer nicht hinreichend kontrollierbaren Schätzung des Unternehmens beruht.
[i]Keine erhaltene Anzahlung bei zeitraumbezogener LeistungEine alternative Passivierung als erhaltene Anzahlung scheidet aus, wenn die Leistung des Unternehmers wie im Streitfall zeitraumbezogen ist; hierfür kommt nur ein passiver RAP in Betracht, der aber am Kriterium der bestimmten Zeit scheitert. Eine erhaltene Anzahlung ist nur bei einer zeitpunktbezogenen Leistung m...