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Haftung bei umsatzsteuerlicher Organschaft
Fälle von Insolvenz
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fall
Zwischen der X GmbH und dem Einzelunternehmer A besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Entsprechend dieses Organschaft hat der A Umsatzsteuer, die aus der geschäftlichen Tätigkeit der X GmbH resultiert, bisher beim zuständigen Finanzamt angemeldet und abgeführt. Da jedoch der A in Insolvenz geht, ist noch ein diesbezüglicher Umsatzsteuerbetrag von 10.000 € offen, der aus Voranmeldungszeiträumen vor der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters rührt.
II. Fragestellungen
1. Frage
Welche Möglichkeit gibt es für das Finanzamt, bei der X GmbH die 10.000 € Umsatzsteuer geltend zu machen...