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STFAN Nr. 10 vom Seite 25

Abschreibung auf Gebäude mit Betriebsvorrichtungen

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH erwirbt zum (= Übergang von Nutzen und Lasten) ein bebautes Grundstück zum Gesamtpreis von 1.800.000 € inkl. aller Nebenkosten. Vom Gesamtkaufpreis entfallen 300.000 € auf den Grund und Boden. In dem Gebäude (Baujahr 2010) befindet sich auch ein Lastenaufzug mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Der anteilige Kaufpreis dafür beträgt 40.000 €. Alle Zahlungen erfolgten durch Banküberweisung.

Einführung

Im Jahresabschluss sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um anteilige Abschreibungen, anzusetzen. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Dazu gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB).

Werden in einem einheitlichen Kaufvorgang mehrere Vermögensgegenstände erworben, sind diese jeweils einzeln mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten.

Ist eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude vorgenommen worden, ist dieser Aufteilung für die Berechnung der AfA auf das Gebäude zu folgen, sofern sie ni...