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ZFA Nr. 10 vom Seite 20

Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten (Teil VI) – Abrechnung nach GOZ

Katharina Grund

Zum Abschluss unserer Reihe der Abrechnungspositionen in der chirurgischen Behandlung beschäftigen wir uns mit den präprothetischen Leistungen in der GOZ. Dies sind Leistungen, die aufgrund operativer Maßnahmen ein tragfähiges Prothesenlager erschaffen oder verbessern.

Verbesserungen des Weichteillagers

Beginnen wir mit den Leistungen aus dem Bereich „Verbesserung des Weichteillagers“.

Häufig kommt es vor, dass eine Prothese erweitert werden muss. Wenn dann ein Schleimhautband zu hoch sitzt, wackelt die Prothese und hält nicht richtig. Abhilfe kann geschaffen werden, indem das störende Schleimhautband beseitigt wird.


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Nr. 3210 – Beseitigen störender Schleimhautbänder
140 Pt.
Abrechenbar:
  • Je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
 

Die Leistung darf für die Beseitigung von störenden Lippen-, Wangen- oder Zungenbändern berechnet werden. Die einfache Wundversorgung ist in der Leistungsbeschreibung enthalten. Werden in einem Frontzahnbereich oder einer Kieferhälfte mehrere Bänder entfernt, darf die Position trotzdem nur einmal berechnet werden.

Die Leistung kann mit einem Skalpell oder auch mit einem Laser erbracht werden. Wenn ein Laser verwendet wird, dürfen wir zusätzlich die Position 0120 für de...