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Angabe einer Kreditlinie im Lagebericht nach § 289 HGB
I. Sachverhalt
Die Schweinswal-Werft GmbH finanziert ihren Geschäftsbetrieb teilweise durch Fremdfinanzierung. Ihre Hausbank hat ihr eine Kreditlinie eingeräumt, die die Werft von Zeit zu Zeit auch nutzt. Am Abschlussstichtag stand ihr die Kreditlinie in vollem Umfang ungenutzt zur Verfügung. Im Lagebericht nach § 289 HGB schreibt sie: „Verbindlichkeiten werden aus den positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und bei Bedarf durch bestehende Kontokorrentlinien bedient.“ Der Geschäftsführer der Werft beabsichtigt nicht, die konkrete Höhe der am Abschlussstichtag freien Kreditlinie zu nennen, und erkundigt sich bei seinem Abschlussprüfer, Herrn Krause. Der antwortet, er könne das so nicht sagen, sondern müsse sich die Liquiditätslage genauer ansehen.
II. Fragestellung
Fraglich ist, ob die zugesagte und nicht genutzte Kreditlinie im Lagebericht der Werft zwingend konkret zu beziffern ist.