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DABV | Differenzbetragsanpassungsverordnung geändert
Am hat der Bundestag die Änderung der Differenzbetragsanpassungverordnung (DABV) beschlossen, die am in Kraft tritt. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher. Die geänderte Verordnung regelt die Anpassung der maximalen Höhe des Differenzbetrags infolge gesunkener Großhandelspreise auf 6 ct/kWh für leitungsgebundenes Erdgas und 18 ct/kWh für Strom. Die Änderungsverordnung ist bis zum befristet.