Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
21.09.2023 , NWB 39/2023 S. 2661

DABV | Differenzbetragsanpassungsverordnung geändert

Am hat der Bundestag die Änderung der Differenzbetragsanpassungverordnung (DABV) beschlossen, die am in Kraft tritt. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher. Die geänderte Verordnung regelt die Anpassung der maximalen Höhe des Differenzbetrags infolge gesunkener Großhandelspreise auf 6 ct/kWh für leitungsgebundenes Erdgas und 18 ct/kWh für Strom. Die Änderungsverordnung ist bis zum befristet.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen