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Insolvenz | Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
Die wirksame Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens (vgl. § 31 StaRUG) durch einen GmbH-Geschäftsführer ist ohne Zustimmung der Gesellschafter unwirksam, wenn der vorgelegte Restrukturierungsplan rein gesellschaftlich relevante Maßnahmen beinhaltet, die der alleinigen Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung unterfallen und einem Mehrheitserfordernis von 75 % unterliegen.
Das Zustimmungserfordernis der Gesellschafter entfaltet nach Ansicht des Gerichts auch im Außenverhältnis der Gesellschaft Geltung. Es könne nicht dem Sinn und Zweck des StaRUG entsprechen, gesellschaftsrechtliche Zustimmungserfordernisse durch Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens zu unterlaufen und auszuhöhlen. Die Überprüfung der Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Zustimmungserfordernisse durch das Gericht ...