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Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
Leitsatz
Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.
Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin war in den Streitjahren 2008–2011 eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand Vermietung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war G. Dieser führte ein Einzelunternehmen mit dem Geschäftsgegenstand des Erwerbs von Immobilienvermögen. Die Beteiligung an der Klägerin hat der G nicht seinem Unternehmensvermögen zugeordnet. Die Klägerin verwaltete u. a. Mieteinheiten, die sich im Eigentum des G befanden. Von einer GbR, an welcher der G zu 95 % beteiligt war, mietete die Klägerin ihre Büroräume.
Dabei war die Klägerin Teil der V-Gruppe, die aus mehreren Kapitalgesellschaften sowie einer KG als Spitze der Unternehmensgruppe bestand. Die V-Gruppe bot Dienstleistungen im Immobilienbereich an (Sanierung und Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern, Finanzierungsberatung bei Immobilienerwerb, Ver...