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BFH Urteil v. - II R 153/88 BStBl 1992 II S. 274

Gesetze: BewG 1965 § 11 Abs. 2BewG 1965 § 9

Keine Berücksichtigung der Verpflichtung zur Auskehrung künftig aufgedeckter stiller Reserven bei der Ermittlung des Vermögenswerts eines Versicherungsunternehmens

Leitsatz

Bei der Schätzung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem sog. Stuttgarter Verfahren sind latente Belastungen der stillen Reserven eines Versicherungsunternehmens mit der Verpflichtung, einen Teil der laufenden Überschüsse an die Versicherungsnehmer auszukehren, nicht zu berücksichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 274
BFH/NV 1992 S. 26 Nr. 5
VAAAA-93994

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BFH, Urteil v. 02.10.1991 - II R 153/88

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