IWB Nr. 18 vom Seite 1

Der Name der Dinge

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]European Payments Initiative plant Handy-ZahlungsdienstKlangvolle Bezeichnungen von Firmen und Produkten haben eine lange Tradition. Im glücklichsten Fall sind sie simpel und memorabel (ALDI, HARIBO, IKEA, LEGO). Die Anklänge durch kreative Abkürzungen und Kunstworte mit vertrautem Stamm sind nicht immer so gelungen. Beispiele für ungewollt komische Firmennamen und interkulturell missratene Produktnamen kennt jeder.

Darum [i]Erzähle mit dem Produktnamen eine Geschichte ? aber übertreibe nichtbin ich gespannt, wie sich Wero entwickeln wird. So soll der Zahlungsdienst heißen, der ab Mitte 2024 Geldtransaktionen von Mobilfunkgerät zu Mobilfunkgerät ermöglicht. Wero ist das Ergebnis der European Payments Initiative, der 16 Finanzdienstleister angehören. Der „Pilot“, wie man in IT-Projekten gerne das oft unfertig ausgerollte Produkt zum Testen beim Kunden nennt, soll im Dezember 2023 starten. Geplant ist, dass man über Wero auch in Onlineshops und an der Ladenkasse zahlen kann. Wow, davon hat die Welt noch nicht gehört (na ja, Apple Pay und PayPal klingen dem Namen nach schon etwas in diese Richtung). Den Namen „Wero“ finde ich eher schwierig: zum einen scheint er bereits für andere Firmen und Dienstleistungen eingetragen zu sein, zum anderen soll das Kunstwort mit der Silbe „We“ den „kollektiven europäischen Charakter“ betonen. Uih! Und die Aussprache soll sowohl an den „Euro“ erinnern als auch an „vero“, was auf Italienisch „wahr“ heißt. Das habe nicht ich mir ausgedacht.

[i]Vorschlag der EU-Kommission für ein besseres Entlastungsverfahren für überschüssige QuellensteuernDer Name des Richtlinienvorschlags zur schnelleren und sichereren Entlastung von Quellensteuern macht es mit der Benennung besser: Worum geht es? „Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“. Wie nennt man die Initiative? FASTER. Was sich inhaltlich dahinter versteckt, stellen ab Bärsch/Hawlitschek/Nußbaum vor. Sie halten den Ansatz für hochnotwendig und begrüßen ihn insgesamt. Sie können sich sogar die Ausweitung des Anwendungsbereichs vorstellen. Bei Annahme durch die EU-Gremien wären die Regelungen ab Anfang 2027 anzuwenden.

[i]Tax Certainty in Abgabenordnung und EuAHiG wird besserAuch die Verfahren zur internationalen Zusammenarbeit bei der Risikobewertung in Steuerverfahren und Außenprüfungen haben Namen, die eingängig sind. ICAP und ETACA sollen in Deutschland bis Ende 2023 rechtssicherer werden und die Abläufe dafür verbessert. Die dazu vorgesehenen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz bewerten van der Ham/Jagenburg ab .

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 18 / 2023 Seite 1
NWB BAAAJ-49032