USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 1

Einführung der E-Rechnung

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

 Der BFH hat erneut zur wirtschaftlichen Eingliederung bei der Organschaft entschieden: Diese kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen. Mit der von Dr. Axel Leonard besprochenen Entscheidung hat der BFH noch einmal seine Rechtsprechung bestätigt, dass im Bereich der wirtschaftlichen Eingliederung eine mittelbare Eingliederung denkbar ist. Gemeint sind Fälle, in denen die wirtschaftliche Verflechtung zwischen zwei Organgesellschaften und nicht zwischen einer Organgesellschaft und dem Organträger besteht.

Bisher war der BFH davon ausgegangen, dass sich bei den Betriebsvorrichtungen ein Aufteilungsgebot ergibt: Das Prinzip der Einheitlichkeit der Leistung, nach der Betriebsvorrichtungen in die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung unter dem Gesichtspunkt der unselbständigen Nebenleistung einzubeziehen sind, galt nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung nicht. Im Anschluss an die EuGH Entscheidung vom (C-516/21) hält der BFH an dieser bisherigen Rechtsprechung jedoch nicht mehr fest und entscheidet nun in der von Prof. Dr. Peter Mann besprochenen Entscheidung im Anschluss an die EuGH-Entscheidung C-516/21, dass eine einheitliche Leistung vorliegt.

Vor dem Hintergrund neuer legislativer Vorhaben auf EU-Ebene (sog. „ViDA“-Vorschläge der EU-Kommission) hat die Bundesregierung nun im Rahmen eines Jahressteuergesetzes 2023 Vorschläge zur Einführung von obligatorischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich vorgelegt. Diese Vorschläge können bereits zum zur praktischen Realität für den umsatzsteuerlichen Unternehmer in Deutschland werden. Die geplante Neuregelung in Deutschland stellen Dr. Nathalie Harksen und Felix Radtke in einem zweiteiligen Beitrag vor. Den ersten Teil finden Sie in dieser Ausgabe, der zweite Teil wird in der Ausgabe 19 erscheinen.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 18 / 2023 Seite 1
NWB QAAAJ-49027