Verfahrensrecht | Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden (FG)
Eine Aussetzung der Vollziehung
eines Grundsteuerwertbescheides kommt nur ausnahmsweise in Betracht, soweit der
Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit
der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell
begründet. Hinzukommen muss ein besonderes berechtigtes Interesse des
Antragstellers, welches das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes
überwiegt (; nicht rechtskräftig).
Hierzu führt das FG Berlin-Brandenburg weiter aus:
Die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes setzt zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt.
Im entschiedenen Fall wurde die beantragte Aussetzung der Vollziehung von der Antragstellerin ausschließlich mit verfassungsrechtlichen Zweifeln begründet.
Das Finanzgericht hat ein besonderes berechtigtes Interesse der Antragstellerin nicht festgestellt und den Antrag deshalb abgewiesen.
Zu der Frage, ob überhaupt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen grundsteuerlichen Bewertungsvorschriften bestehen, hat das Finanzgericht sich nicht geäußert.
Die vom Finanzgericht zugelassene Beschwerde ist bislang nicht eingelegt worden.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 21.9.2023 (il)
Fundstelle(n):
EAAAJ-48996