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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 9

Zum Reemtsma-Anspruch bei zivilrechtlicher Verjährung

, Schütte

Dr. Axel Leonard

Stellt ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung und wird dieser Fehler erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt, hat der Unternehmer die ihm von seinem Leistungsempfänger gezahlte Umsatzsteuer nach zivilrechtlichen Grundsätzen zurückzuzahlen. Gegen das Finanzamt hat der Unternehmer sodann nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 17 UStG einen Erstattungsanspruch in Höhe der zu viel abgeführten Umsatzsteuer, wenn er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt.

In Ausnahmefällen wird in der Rechtsprechung aber auch ein unmittelbarer Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers gegen die Finanzbehörde anerkannt, wenn die Erstattung der Umsatzsteuer andernfalls unmöglich oder übermäßig erschwert wäre. Insbesondere im Falle der Zahlungsunfähigkeit des leistenden Unternehmers, der die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen hat, kann der Leistungsempfänger seine Rückforderung auf dem Zivilrechtswege nicht mit Erfolg durchsetzen, so dass er hier einen Direktanspruch gegen den Fiskus geltend machen kann.

Der EuGH hatte jüngst über ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster vom 27.6.2022 () zu entscheiden, in dem der zivilrechtliche Rückzahlungsanspr...

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