BFH  - IX R 20/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Bruttoarbeitslohn; Entschädigung; Prüfung

Rechtsfrage

Die im Vergleich zu den zwei elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen abweichenden Angaben des Steuerpflichtigen im Bereich des Bruttoarbeitslohns und den Entschädigungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (im papierhaften Einkommensteuer-Vordruck des Jahres 2018, Anlage N, wären es die Kennziffern 47.110 (= Zeile 6) und 47.165 (= Zeile 18)), die das Finanzamt nach Prüfung übernommen hatte, führten zu einer (ungewollten) Minderung des Arbeitslohns bei § 19 des Einkommensteuergesetzes in Höhe der Entschädigungsleistung.

Kann sich das Finanzamt trotz im Veranlagungsverfahren vorgenommener Prüfung der ermäßigten Besteuerung der Entschädigungsleistung auf die Änderungsnorm des § 175b der Abgabenordnung stützen (Änderung wegen nicht zutreffender Berücksichtigung von Datenübermittlungen durch Dritte, hier: Arbeitgeber des Steuerpflichtigen)?

Gesetze: AO § 93c, AO § 175b, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 41b Abs 1 S 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
HAAAJ-48742