Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Beteiligungsschwelle bei Streubesitzdividenden
Steuerpflichtige Streubesitzdividenden i. S. von § 8b Abs. 4 KStG liegen nicht vor, wenn die Gesellschafterin (GmbH) zu Beginn des Kalenderjahres zwar zivilrechtlich mit weniger als 10 % unmittelbar beteiligt war, sie aber zu Beginn des Kalenderjahres bereits das wirtschaftliche Eigentum an weiteren Anteilen erworben und damit die für die Steuerfreiheit erforderliche Beteiligungsschwelle von 10 % erreicht hat.
Die Klägerin war eine GmbH und im Jahr 2013 mit 9,898 % an der Y-AG beteiligt. Sie wollte ab dem Streitjahr 2014 mit mindestens 10 % beteiligt sein, um steuerfreie Dividenden beziehen zu können. Sie kaufte daher mit Vertrag vom weitere Anteile im Umfang von 0,10625 % von X (angestrebte Beteiligung damit 10,00425 %).
Der [i]Kaufvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung der KaufpreiszahlungKaufvertrag stand allerdings unter der aufschiebenden Bedingung de...