Unterschiede zwischen der lohn- und
umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung
Dr. Christian Sterzinger
Jobräder kommen immer mehr in Mode
– dadurch halten sich Beschäftigte körperlich fit und schonen
gleichzeitig die Umwelt. Diese für den Arbeitgeber günstigere Alternative zum
Firmenwagen hat aber auch steuerliche Folgen. Selbst wenn ein entstehender
geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Jobrads lohnsteuerfrei bleibt,
kann Umsatzsteuer anfallen. Wegen Besonderheiten bei der Bestimmung der
umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage können die lohnsteuerlichen Sachbezüge
nicht als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe herangezogen
werden. Zwar ergeben sich pro Jobrad und Monat im Regelfall nur geringe
Differenzen. Wird aber vielen Beschäftigen ein Jobrad überlassen und werden
außerdem etwaige Fehler erst in einer Betriebsprüfung aufgedeckt, die mehrere
Jahre umfasst, drohen erhebliche Steuernachzahlungen, die außerdem zu verzinsen
sind.
I. Ausgangssituation
Fahrradfahren ist gut für die
Gesundheit und die Umwelt. Zahlreiche Unternehmen haben diesen Trend erkannt
und stellen ihren Beschäftigten immer häufiger ein Firmenfahrrad als
„Jobrad“ zur Verfügung. Klimaschonend zur Arbeit zu radeln
motiviert und liegt im Trend. Besonders im Stad...