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StuB Nr. 12 vom Seite 495

Problemfälle bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

Übliche Sachzuwendungen und damit einhergehende Fallstricke

StB Manuel Roters, M.A.

Sogenannte Benefit-Programme gewinnen bei einer Vielzahl von Arbeitgebern zunehmend an Bedeutung, da sie ein wichtiges Instrument zur Arbeitnehmergewinnung und -bindung darstellen. Die Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer kann, vor allem mit einer ansteigenden Zahl von Benefits, allerdings zu wesentlichen steuerlichen Konsequenzen führen. Nicht zuletzt sind auch bei üblichen Sachzuwendungen, wie z. B. Dienstfahrzeugen, Betriebsveranstaltungen oder Gutscheinen, steuerliche Implikationen zu beachten. Neben umsatz- und ertragsteuerlichen Konsequenzen sollten im Zusammenhang mit der Planung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aufgrund der Haftung des Arbeitgebers insbesondere auch lohnsteuerliche Besonderheiten geprüft werden.

Wenning, Sachbezüge, infoCenter, NWB BAAAB-05698

Kernfragen
  • Was ist bei der Prüfung der Zuwendung von Sachbezügen zu beachten?

  • Welche Rolle spielen dabei Freibeträge und Freigrenzen?

  • Was ist Arbeitgebern zu raten?

I. Vorbemerkungen

[i]Wenning, Geldwerter Vorteil, infoCenter, NWB SAAAB-05662 Langenkämper, Betriebsveranstaltungen, Grundlagen, NWB YAAAE-61363 Langenkämper, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB MAAAE-60557 Aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation haben interessierte Bewerber zunehmend die Möglichkeit, zwischen Stellenzusagen bei mehreren verschiedenen Arbeitgebern auszuwählen. Neben Einzelheiten zu klassischen Komponenten des Anstellungsverhältnisses, wie z. B. der Höhe des Gehalts oder der Anzahl der Wochenarbeitsstunden, müssen sich Arbeitgeber somit immer öfter die Frage stellen, was sie ihren Bewerbern darüber hinaus anbieten können, um ihre Wettbewerber am Arbeitsmarkt „auszustechen“. Im Ergebnis wird in vielen Stellenausschreibungen nunmehr mit Sachzuwendungen, wie z. B. Dienstfahrzeugen, Jobrädern, Mobilitätszuschüssen und ähnlichen Benefits, geworben. Bei der Gewährung solcher Sachzuwendungen sind neben rein kommerziellen Entscheidungen allerdings auch stets steuerrechtliche Überlegungen zu beachten. Aufgrund der Vorteilsgewährung an Mitarbeiter sollten vor der Zusage von Sachzuwendungen somit insbesondere auch lohnsteuerliche Implikationen geprüft werden.

II. Mobilitätszuwendungen

1. Dienstfahrzeuge

Der Dienst- oder auch Firmenwagen stellt eine der klassischen freiwilligen Zusatzleistungen durch Arbeitgeber dar, welche zur Mitarbeiterakquise und -bindung genutzt werden kann. Vor allem in Zeiten der fortschreitenden Elektrifizierung des Individualverkehrs und der Ausweitung von flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, wie z. B. weitreichenden Homeoffice-Regelungen, ergeben sich im Rahmen der Dienstwagenüberlassung aber zunehmend lohnsteuerliche Besonderheiten. Bei der Lohnversteuerung des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung sind grds. stets die allgemeinen Regelungen des § 8 Abs. 2 Satz 2-6 EStG zu beachten. Die Privatnutzung des Dienstwagens kann hierbei entweder mit Hilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt oder unter Anwendung der sog. 1 %-Methode abgegolten werden, wobei die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sofern vorhanden, zusätzlich mit 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpreises des Fahrzeuges zu berücksichtigen sind. S. 496

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