Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Thüringen Beschluss v. - L 1 JVEG 219/22

Gesetze: § 4 Abs 1 JVEG; § 8 Abs 1 JVEG; § 8 Abs 2 JVEG; § 109 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die sog. „Nachbefundung“ radiologischer Unterlagen ist nicht gesondert erstattungsfähig, wenn diese bereits im Beurteilungsteil des Gutachtens ausgewertet worden sind.

2. Aus dem Antragsprinzip folgt lediglich eine Begrenzung des maximal festzusetzenden Entschädigungsbetrags auf die beantragte Entschädigung (Rechnungsbetrag). Eine Bindung an einzelne Berechnungselemente des Antrags, die letztlich nur der Begründung des Antrags zuzurechnen sind, besteht nicht. Das Gericht ist deshalb nicht an die geltend gemachten Einzelpositionen einschließlich des Stundenansatzes gebunden und berechtigt einen Austausch bzw. Änderungen vornehmen.

Fundstelle(n):
KAAAJ-48592

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Thüringen, Beschluss v. 25.07.2023 - L 1 JVEG 219/22

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen