NWB Sanieren Nr. 9 vom Seite 257

Pflichten der Geschäftsleiter im Vorfeld des Insolvenzverfahrens

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Für die Geschäftsleiter ist es wichtiger denn je, Krisen frühzeitig zu erkennen und auf die besondere Pflichtenlage zu reagieren. Die Erleichterungen hinsichtlich von Steuerzahlungen ab Insolvenzreife verbessern die stets knappe Liquiditätssituation in der akuten Unternehmenskrise, was die Sanierungschancen verbessert. Zugleich können sich die Geschäftsleiter bei rechtzeitiger Stellung des Eröffnungsantrags weitestgehend von ihrer steuerlichen Haftung befreien. Nach der gesetzlichen Neuordnung der insolvenzrechtlichen Anspruchsgrundlagen in Gestalt des rechtsformneutralen § 15b InsO im Jahr 2021 hat sich das praktische Haftungsrisiko in Fällen rechtzeitiger Insolvenzantragstellung erheblich reduziert. Einzelheiten im Umgang mit der alten und neuen Rechtslage erläutert Dr. Daniel Sommer in seinem Beitrag „Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Organhaftung“.

Seine Ausführungen werden komplettiert durch den Beitrag von Thorben Schmidt „Eine „unerwartete“ Überraschung bei der Insolvenzantragspflicht zur Unzeit?“: Die Regelungen des „sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes“ – dem mittlerweile bekannten SanInsKG – stellen zwar grundsätzlich eine Erleichterung für die Unternehmensplanung hinsichtlich etwaiger Insolvenzantragspflichten dar. Aber Vorsicht ist geboten! Nach derzeitigem Stand müssen Organe von juristischen Personen ab dem ihre Planungen wieder nach einem 12-Monatszeitraum ausrichten, nicht mehr nach dem 4-Monatszeitraum.

In ihrem Beitrag „Schreckgespenst Fachkräftemangel“ berichtet Frau Dr. Elske Fehl-Weileder über die Ergebnisse der Fachdiskussion auf der diesjährigen Handelsblatt-Tagung und geht darüber hinaus der Frage nach, wie und ob sich der Fachkräftemangel auch im Sanierungsbereich auswirkt. Schon heute können in bestimmten Regionen und Branchen offene Stellen nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Dies betrifft vor allem die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik und den Gesundheitsbereich. Viele Unternehmen sind bereits akut von dem Mangel an Fachkräften betroffen: Mehr als 50 % sehen darin die größte Gefahr für ihre Geschäftsentwicklung. Der Fachkräftemangel als Entwicklungshemmnis ist aus Sicht der Unternehmen merklich angestiegen – 2010 waren es noch 16 %, die den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko einstuften (Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz).

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 9/2023 Seite 257
NWB MAAAJ-48415