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Berufsrecht | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der WPK und der APAS
Mit Datum vom , und machte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) verschiedene Rügen und Rügen mit Geldbuße bekannt, in einem Fall auch verbunden mit der Feststellung, dass der Bestätigungsvermerk nicht den Anforderungen des § 322 HGB entspricht.
Die berufsaufsichtlichen Maßnahmen waren jeweils gegen natürliche Personen gerichtet, in zwei Fällen handelnd als gesetzlicher Vertreter für eine Berufsgesellschaft und in drei Fällen mit namentlicher Nennung der sanktionierten Personen.
Den ausgesprochenen Rügen lagen die folgenden Sachverhalte zugrunde:
Mangelnde Gewissenhaftigkeit und unzureichende Prüfungsdokumentation bei der gesetzlichen Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses sowie zugehöriger Lageberichte wegen Unterlassen einer schriftlichen Prüfungsplanung und Dokume...