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BFH Urteil v. - XI R 16/90 BStBl 1992 II S. 132

Gesetze: GG Art. 80 Abs. 1FVG § 17 Abs. 2 Satz 3

Eine auf § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG gestützte Rechtsverordnung verstößt auch dann nicht gegen Art. 80 Abs. 1 GG, wenn in ihr auf unbestimmte Rechtsbegriffe (hier: Bezugnahme auf die Begriffsbestimmung "Mittelbetrieb i. S. des § 3 BpO(St) in § 1 Nr. 29a ZVO BW") Bezug genommen wird, die der Verordnungsgeber in Verwaltungsrichtlinien ausgefüllt hat

Leitsatz

Art. 80 Abs. 1 GG - als Ausprägung des allgemeinen Gesetzesvorbehalts - wird nicht dadurch verletzt, daß eine auf § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG gestützte Rechtsverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Dies gilt auch dann, wenn der Verordnungsgeber zur Ausfüllung dieser Begriffe Verwaltungsrichtlinien aufstellt oder sich auf solche bezieht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 132
BFH/NV 1992 S. 9 Nr. 2
EAAAA-93926

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BFH, Urteil v. 11.09.1991 - XI R 16/90

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