Eine auf § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG gestützte Rechtsverordnung verstößt auch dann nicht gegen Art. 80 Abs. 1 GG, wenn in ihr auf unbestimmte Rechtsbegriffe (hier: Bezugnahme auf die Begriffsbestimmung "Mittelbetrieb i. S. des § 3 BpO(St) in § 1 Nr. 29a ZVO BW") Bezug genommen wird, die der Verordnungsgeber in Verwaltungsrichtlinien ausgefüllt hat
Leitsatz
Art. 80 Abs. 1 GG - als Ausprägung des allgemeinen Gesetzesvorbehalts - wird nicht dadurch verletzt, daß eine auf § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG gestützte Rechtsverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Dies gilt auch dann, wenn der Verordnungsgeber zur Ausfüllung dieser Begriffe Verwaltungsrichtlinien aufstellt oder sich auf solche bezieht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 132 BFH/NV 1992 S. 9 Nr. 2 EAAAA-93926
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