Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kein Anspruch auf Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem Abgeltungsteuertarif
Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertarif von 25 % ist in einem Rechtsstreit, in dem der Stpfl. jene Besteuerung aus Gleichheitsgründen für die von ihm erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beansprucht, nicht klärungsfähig (Bezug: § 32d Abs. 1 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG).S. 757
(1) Im Urteilsfall wollte der Kläger seine Vermietungseinkünfte nur in Höhe des für Kapitaleinkünfte geltenden Abgeltungsteuersatzes besteuert wissen. Beanstandet der Rechtsmittelführer die Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig, setzt die Entscheidungserheblichkeit einer konkreten Normenkontrolle voraus, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm für den Re...