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Anforderungen an einen wirksamen Antrag auf Vorsteuervergütung
Der Vorsteuerabzug ist auch zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige zwar bestimmte formelle Voraussetzungen nicht erfüllt, jedoch feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung darf, wenn sie über sämtliche Angaben verfügt, die für die notwendige Prüfung des Vorsteuerabzugs erforderlich sind, keine zusätzlichen Voraussetzungen festlegen, welche die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vereiteln könnten. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Verstoß gegen formelle Anforderungen den sicheren Nachweis der materiellen Anforderungen verhindert. Das FG Köln hat sich vor diesem Hintergrund zu der Frage positioniert, ob der Vergütungsantrag eines Antragstellers aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tatsächlich erfordert, dass die in den ebenfalls eingereichten Rechnungen enthaltene Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers zusätzlich in das Antragsformular einzugeben ist ().
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Liegen der Finanzbehörde solche Daten, die in die Anlage zu einem Vorsteuervergütungsantrag einzutragen sind, trotz fehlender Eintragung auf Grund der parallel eingereicht...