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Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland geplant
Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, plant die Regierungskoalition die Einführung eines verpflichtenden Systems für elektronische Abrechnungen zwischen Unternehmen. Ein erster Diskussionsvorschlag aus April 2023 hat in veränderter Form Eingang in den Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes vom gefunden. Dieser wurde nochmals modifiziert und am vom Kabinett beschlossen. Parallel wurde ein Antrag auf Genehmigung einer entsprechenden Sondermaßnahme nach Art. 395 MwStSystRL gestellt, dem bereits zugestimmt worden ist.
Einordnung
Bisher sieht § 14 Abs. 1 UStG im Einklang mit den Vorschriften der Mehrwertsteuersystemrichtlinie eine grundsätzliche Gleichstellung elektronischer Rechnungen mit Papierrechnungen vor. Dabei werden elektronische Rechnungen definiert als Rechnungen, die in elektronischem Format übermittelt werden (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG).
Nach dem Regierungsentwurf soll sich dies grundlegend ändern. Die Neufassung des § 14 Abs. 1 UStG-E definiert die „elektronische Rechnung“ als „eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“ (vgl. RegE, § 14 Abs. ...