USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 1

Blockheizkraftwerke und Kryptowährungen

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der BFH hat ein Urteil veröffentlicht (besprochen von Prof. Dr. Peter Mann ), das sich erneut mit der Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom befasst. Die Frage des dezentral verbrauchten Stroms hatte der XI. Senat des BFH bereits mit Urteil vom (XI R 18/21) entschieden, der V. Senat zieht nun nach und bestätigt diese Entscheidung: Die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gem. § 4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert. Der BFH wirft allerdings eine weitere, bislang nicht abschließend geklärte Rechtsfrage auf: Dabei geht es darum, ob zwischen der Klägerin und der GmbH eine Organschaft bestanden habe. Das FG Köln ist zwar im Einklang mit den Verfahrensbeteiligten von einer Organschaft ausgegangen. Allerdings lässt sich der erstinstanzlichen Entscheidung nicht entnehmen, ob die Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung vorlagen.  

Dr. Matthias Gehm behandelt ein BGH-Urteil zur Umsatzsteuerhinterziehung beim Online-Handel : Dieser hatte darüber zu entscheiden, in welchem Umfang ein Strafgericht aufklären muss, wo die einzelnen privaten Empfänger der Ware ansässig sind, damit eine Verurteilung wegen Hinterziehung deutscher Umsatzsteuer überhaupt in Betracht kommt.

Der Handel mit "non fungible token" steht im Zentrum des Beitrages von Dr. Christian Sterzinger . Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung dieser Transaktionen ist aber weitgehend noch ungeklärt. Besonderheiten ergeben sich zudem insoweit, als die NFT regelmäßig in Kryptowährungen bezahlt werden. Die rechtliche Würdigung ist schwierig, weil Geschäftsmodelle aus der digitalen Welt anhand des standardmäßigen umsatzsteuerlichen Prüfschemas zu würdigen sind, das noch aus einer Zeit vor dem Internet stammt.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 17 / 2023 Seite 1
NWB BAAAJ-48086