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Das Deutschlandticket aus arbeitsrechtlicher Sicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2567Im Zuge der zunehmenden Bedeutung von Themen wie Nachhaltigkeit und Mitarbeitermobilität ermöglicht es die Einführung des sog. Deutschlandtickets (auch „49 €-Ticket“) zum nahezu allen Arbeitgebern, die nachhaltige Mitarbeitermobilität gezielt zu fördern und finanziell zu unterstützen. Dabei sind in der Praxis allerdings einige arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Gewährung des Tickets stehen, zu beachten.
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Möglichkeiten der arbeitgeberseitigen Mobilitätsförderung
[i]Spektrum von MöglichkeitenDas Spektrum reicht von der Gestellung oder Bezuschussung von Fahrkarten für die Nutzung des ÖPNV bis hin zur Überlassung eines Dienstwagens sowie sonstiger Benefits. Nicht als Mobilitätsförderung zu qualifizieren ist der Ausgleich von Auslagen, die im Rahmen von Dienstreisen angefallen sind, wozu Arbeitgeber – vorbehaltlich etwa anderer Regelungen im Arbeitsvertrag – verpflichtet sind (vgl. § 670 BGB).
[i]Steuerbegünstigte Varianten des DeutschlandticketsSteuerbegünstigt können im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket die vollständige oder teilweise Bezuschussung einer Fahrkarte, die der Arbeitnehmer selbst erworben hat, die unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung von F...