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Arbeitnehmer- und Grenzgängerbesteuerung nach dem DBA Schweiz
Aktuelle Rechtsprechung und weitere Entwicklungen
Grundsätzlich wird im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit einem Staat nach dem Arbeitsortprinzip zugewiesen. Dies gilt nicht für sog. Grenzgänger, an deren Arbeitseinkünften dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht und dem Tätigkeitsstaat ein beschränktes Quellenbesteuerungsrecht verbleiben. Grenzgänger sind jene unselbständig Erwerbstätigen, die regelmäßig nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz zurückkehren. Das Kriterium der regelmäßigen Rückkehr wurde in der Rechtsprechung und seitens der Finanzverwaltungen jüngst weiter konkretisiert.
Für die Annahme einer regelmäßigen Rückkehr i. S. des Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz kommt es nicht darauf an, an wie vielen Tagen ein Steuerpflichtiger zu seinem Arbeitsort verkehrt. Gleichwohl ist die Gesamtzahl der Rückkehrtage auf die Gesamtzahl der Tätigkeitstage am Arbeitsort zu beziehen.
Der reguläre Dienst eines Krankenhausarztes ist mit den 24-Stunden-Bereitschaftsdiensten, die im fortlaufenden Wechsel stattfinden, als Einheit zu betrachten. Innerhalb dieser einheitlichen Periode können keine Nichtrückkehrtage festzustellen sein.
Die Rückkehr an den Wohnort aus beruflichen Gründen kann nicht nur hinsichtlich der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort nicht möglich oder nicht zumutbar sein, sondern es müssen die weiteren Umstände des Einzelfalls einbezogen werden.