Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen
Mit seinem nimmt das BMF umfangreich zur Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen Stellung.
I. Hintergrund
Die Vorschrift des § 4 Nr. 16 UStG befreit die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen. Mit Wirkung zum traten Änderungen in Kraft. Zum einen erfolgte eine Klarstellung dahingehend, dass unter den übrigen Voraussetzungen auch Leistungen solcher Einrichtungen befreit sein können, die selbst keine Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen, sondern nur damit eng verbundene Leistungen; dies entspricht dem Wortlaut der unionsrechtlichen Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Zum anderen wurden ausdrücklich solche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt, mit denen eine Vereinbarung zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht (§ 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l [neu]). Zudem wurde die bisherige Regelung in Buchst. l verschoben und in Bezug auf die Berücksichtigung der Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahres bei der Berechnung der sog. „Sozialgrenze“ geändert (Buchst. m [neu]).
Die Vorschrift des § 4 Nr. 25 UStG regelt die Steuerbefreiung der Kinder...