Online-Nachricht - Mittwoch, 06.09.2023

Rechnungslegung | IDW ERS IFA 1 n.F. zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden (IDW)

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss des IDW (IFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1 n.F.) verabschiedet.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

  • Gemäß der Neufassung des Klimaschutzgesetzes 2023 soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden. Zur Erreichung dieses Ziels spielt der Gebäudesektor eine entscheidende Rolle.

  • Vor diesem Hintergrund hält der IFA die Fortentwicklung der in IDW RS IFA 1 formulierten Grundsätze zur Abgrenzung von sofort aufwandswirksam zu erfassendem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten für erforderlich. Konkret wird vorgeschlagen, dass auch Maßnahmen, die zu einer deutlichen Minderung des Endenergieverbrauchs oder -bedarfs führen, eine wesentliche qualitative Verbesserung des Gebäudes darstellen und damit aktivierungspflichtig sein können.

Hinweis:

Der Entwurf ist auf der Homepage des IDW unter IDW Verlautbarungen >> Entwürfe abrufbar. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf werden bis zum erbeten.

Quelle: IDW online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-47812