Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Jessica Koterzyna, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

7. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01003-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59387-1

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten - Stand: Juni 2023 (7. Auflage)

Kroatien

Allgemeines

Die kroatische Umsatzsteuer (Porez na dodanu vrijednost – PDV) entspricht inzwischen weitestgehend den Vorgaben der MwStSystRL. In Kroatien wurde am der Euro als offizielle Währung eingeführt.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.

Eine umsatzsteuerliche Organschaft oder Gruppenbesteuerung ist im kroatischen Umsatzsteuerrecht nicht vorgesehen, so dass Unternehmer jeweils gesondert registriert und zur Umsatzsteuer veranlagt werden.

Während in Kroatien ansässige Unternehmer sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, wenn die Umsatzgrenze von 40.000 € überschritten wird, müssen ausländische Unternehmer sich unabhängig von einer Umsatzgrenze registrieren lassen, sobald in Kroatien steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, für die nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.

Für Steuerpflichtige mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen sowie für nicht unternehmerische juristische Personen ist eine Registrierung erforderlich, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt.

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