Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
7. Aufl. 2023
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Belgien
Allgemeines
Die belgische Umsatzsteuer (Belasting over de Toegevoegde Waarde – BTW, Taxe sur la Valeur Ajoutée – TVA) entspricht den Vorgaben der MwStSystRL. Einige Besonderheiten, insbesondere für ausländische Unternehmer, werden nachfolgend erläutert.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist auf Antrag möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Belgien ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
In Belgien ist keine Kleinunternehmergrenze anwendbar, d. h. jeder Unternehmer, der steuerbare Umsätze in Belgien tätigt, für die nicht die Steuerschuld auf den Kunden verlagert wird, muss sich umsatzsteuerlich registrieren lassen.
Ausländische Unternehmer müssen sich umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn sie belgische Umsatzsteuer auf erbrachte oder erhaltene Leistungen schulden:
In Belgien steuerbare Leistungen, für die nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist,
Innergemeinschaftliche Erwerbe in Belgien,
Innergemeinschaftliche Lieferungen aus Belgien,
Importe nach Belgien mit ...