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Kurzfristige Beschäftigung
Rechtliche Regelungen und aktuelle Rechtsprechung zur Prüfung der Berufsmäßigkeit
Saisonarbeitskräfte werden seit Jahren insbesondere in der Landwirtschaft und Gastronomie in deutschen Unternehmen auf der Basis kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt. Das ist aus wirtschaftlicher Sicht sehr attraktiv, da die kurzfristige Beschäftigung beitragsfrei in der Sozialversicherung ist. Oft kommen bereits seit vielen Jahren immer wieder die gleichen Aushilfskräfte nach Deutschland – man kennt sich, man schätzt sich und die Mitarbeiter wissen, was zu tun ist. Die Frage hierbei ist, ob das mit den Regelungen des Sozialgesetzbuches konform ist. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes aus Landshut hat sich jüngst genau mit einem solchen Sachverhalt beschäftigt. Dieses Urteil sollten betroffene Arbeitgeber in Deutschland unbedingt kennen und umsetzen.
I. Rechtliche Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine geringfügige Beschäftigung (i. S. einer kurzfristigen Beschäftigung) vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn,...