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IK Nr. 9 vom Seite 15

Was ändert sich ab Juli beim neuen Bürgergeld?

Volker Helfen

Nach mehr als 20 Jahren hat das Bürgergeld zu Beginn dieses Jahres das als „Hartz IV“ bekannte Arbeitslosengeld II abgelöst. Das Bürgergeld-Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in ein Bürgergeld um. Hierbei wird der sog. „Vermittlungsvorrang“ abgeschafft und eine möglichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt angestrebt. Das Ziel ist nun nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle.

Soziale Sicherung

Das Grundgesetz von 1949 legt in Art. 20 fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Dieses sog. Sozialstaatsgebot ist eine gesetzliche Verpflichtung für die Politik. Der Staat sorgt somit für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken. Außerdem sichert er die Existenzgrundlage seiner Bürger. Gesetzlich geregelt ist das Sozialstaatsgebot vor allem im Sozialgesetzbuch (SGB). Wesentliche Merkmale des Sozialstaats sind die Sozialversicherung und die Prinzipien der sozialen Sicherung.

Die Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen: der Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie ist heute eine auf dem Solidaritätsprinzip beruhende Pflichtversicherung, die nac...